Eine große Grundsteuerreform steht an
Haben Sie im Jahr 2022 ein Grundstück verkauft? Dann ist das hier wichtig für Sie
Mit dieser Information befinden wir uns einmal mehr an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Notariat. Das Thema erscheint der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein so wichtig, dass sie sämtliche Notare bittet, hierüber zu informieren.
Worum geht es also?
Wie vielleicht dem einen oder anderen bereits bekannt ist, steht eine große Grundsteuerreform an. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Grundsteuermessbeträge berechnet. Das erfordert von jedem Grundstückseigentümer die Abgabe von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Zeitfenster hierfür ist der 01.07.2022-31.10.2022.
Also wohl dem, der seine Immobilie passend vorher veräußert hat? Mitnichten!
Die Bewertung aller Grundstücke erfolgt nämlich auf den Stichtag 01.01.2022. Will heißen: Auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück nach diesem Stichtag veräußert haben, sind zur Abgabe von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/grundssteuer.